Allgemeine Informationen zu elektronischen Einsichtnahmen
Die Bereitstellung der vorläufigen Bewertung sowie der erreichten Aufgabenpunkte kann über den Bereich „Bewertungen“ erfolgen. Dies wird in der Anleitung zur Bekanntgabe der vorläufigen Prüfungsergebnisse beschrieben. Optional kann zusätzlich die Aktivität „Abstimmung“ genutzt werden, sofern sich die Studierenden vorab für die Einsicht anmelden sollen.
Die nachfolgenden Anleitungen beschreiben, wie die Aktivität Aufgabe konfiguriert und welche weiteren Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, um die datenschutzkonforme Durchführung der Einsichtnahme zu gewährleisten.
Hinweis
Bei mit DYNEXITE durchgeführten elektronischen Klausuren finden Einsicht und Nachkorrektur innerhalb der Prüfungssoftware statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an das e-Prüfungsteam von Medien für die Lehre.