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Rahmenbedingungen für elektronische Einsichtnahmen

Rahmenbedingungen für elektronische Einsichtnahmen

 Detailinformation

Zu elektronischen Einsichtnahmen existieren keine Einschränkungen, sofern der Datenschutz beachtet wird. Die Lehreinheiten können einen Termin und einen Zeitraum für die elektronische Einsichtnahme bestimmen. In dieser Zeit können die Studierenden ihre Klausur einsehen.

 

1. Passwortschutz

Der Zugang zur eigenen Klausur darf nur über einen mit einem Passwort geschützten Raum erfolgen. Dies ist bei RWTHmoodle-Lernräumen über den erforderlichen Login mit RWTH-Benutzername und dem Kennwort zum Single Sign-On gewährleistet.

Zudem haben nur solche Personen Zugang zum Lernraum, die automatisch über ein Anmeldeverfahren in RWTHonline für den Lernraum autorisiert oder manuell durch Personen mit der Rolle „Manager*in“ zum Lernraum hinzugefügt wurden.

 

2. Sichtbarkeit nur der eigenen Bewertung und Klausur

Für die Einsichtnahme muss sichergestellt sein, dass die Studierenden nur die eigene Klausur und Bewertung sehen können. Das ist mit der Aktivität „Aufgabe“ bei Verwendung von Einzelabgaben (Standardeinstellung) möglich. Im Bereich „Bewertungen“ sehen Studierende per se nur die eigenen Bewertungen.

 

3. Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte mit Rolle „Betreuer*in“ aus dem Lernraum entfernen

Aus Datenschutzgründen dürfen Personen wie studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte weder die Klausur noch die Bewertung sehen. Hilfskräfte werden häufig als Tutor*innen eingesetzt und erhalten in RWTHmoodle die Rolle „Betreuer*in“. Personen mit dieser Rolle können alle über Aufgaben bereitgestellte Dateien und Bewertungen einsehen. Für die Betreuung von Studierenden bei semesterbegleitenden Übungsaufgaben ist dies zulässig, nicht jedoch im Kontext der Bereitstellung der Klausur und ihrer Bewertung. Sind im Lernraum studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte in dieser Rolle gebucht, müssen sie daher vor der Bereitstellung der Klausur und der Bewertung aus dem Lernraum entfernt werden.

 

4. Einwände gegen die erhaltene Bewertung

Einwände gegen die Bewertung können per E-Mail bis zu einer vom Lehrstuhl genannten Frist geltend gemacht werden und sind auf gleichem Weg zu beantworten, sofern die betroffenen Studierenden nicht ausdrücklich auf einer schriftlichen Entscheidung bestehen.

zuletzt geändert am 27.03.2023

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