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Grundlagen der Lizenzierung

Grundlagen der Lizenzierung

Kurzinformation

Eine Software ist grundsätzlich durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Das bedeutet, sie ist das geistige Eigentum der Person oder Organisation, die es entwickelt hat. Im Software-Shop werden Ihnen Softwarelizenzen angeboten.
Eine Softwarelizenz berechtigt zur Nutzung der Software in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen.

Das bedeutet: Lizenz = Nutzungsrecht

Über den Software-Shop der RWTH werden Softwarelizenzen an Einrichtungen und Studierende weitergegeben. Diese liegen Lizenzbedingungen der Verträge zu Grunde, welche die RWTH mit dem Softwarehersteller (Eigentümer) oder dem jeweiligen Handelspartner abgeschlossen hat. Daher wird vor jedem Kauf auf diese Bedingungen verwiesen, die Ihrerseits zu bestätigen sind.

Lizenzarten /-modelle

  • Pro Gerät (physisch oder virtuell)
    • Einzelplatzlizenz, sie beschreibt das Nutzungsrecht an einer Software, die auf einem PC und damit einem Arbeitsplatz installiert ist und genutzt wird. Das Produkt muss i.d.R. für jedes Endgerät, auf dem es zum Einsatz kommt, extra lizenziert werden.
       
  • Pro gleichzeitige Nutzung (concurrent user/floating license)
    • Netzwerklizenzen werden nicht durch die Anzahl der Installationen lizenziert, sondern vom zentralen Lizenzserver verwaltet. Die Anzahl der erworbenen Lizenzen entspricht hier der der gleichzeitigen Nutzung der Software. Nach Beendigung der Nutzung wird die Lizenz wieder an den Server zurückgegeben und kann neu verteilt werden.
       
  • Pro User (natürliche Person, kein geteilter Account)
    • Hier wird pro nutzende Person lizenziert. Nur diese ist berechtigt, die Software zu Nutzen. Das nennt man dann eine Named User Lizenz. Dies ist zum Beispiel eine Lizenzmetrik des aktuellen „Adobe Creative Cloud Complete“ Vertrages.
       
  • Campus-, Fakultäts- oder Institutslizenz.
    • Die Software darf auf beliebigen und beliebig vielen Rechnern der entsprechenden Institution eingesetzt werden.

Besonderheit von Netzwerklizenzen

Die Verfügbarkeit von Netzwerklizenzen ist besonders im Umfeld von wissenschaftlichen Anwendungspaketen oder Programmierhilfsmitteln zu finden, die an der RWTH in großem Umfang eingesetzt werden.

Da Netzwerklizenzen nicht an bestimmte Systeme gebunden sind, erfolgt die technische Überwachung der Anzahl gleichzeitiger Aufrufe durch sogenannte Lizenz-Server. Auf diesen läuft für jede entsprechend konfigurierte Software ein Prozess, dem Anzahl und ggf. weitere Randbedingungen der jeweiligen Software-Pakete bekannt sind. Zu diesem Prozess baut die Anwendungs-Software zur Laufzeit eine Verbindung auf, um – kryptographisch geschützt – die Freigabe zur Ausführung zu erhalten. Wenn die Anzahl der gleichzeitigen Benutzungen hierdurch die vertraglich vereinbarte Anzahl überschritten wurde, bekommt der Nutzer die Meldung, dass derzeit alle Lizenzen in Gebrauch sind.

  • Netzwerklizenzen haben gegenüber den anderen Lizenzformen den Vorteil größtmöglicher Flexibilität. Die Software kann auf beliebig vielen Rechnern installiert werden, einzige Voraussetzung ist eine Netzwerkverbindung zum Lizenz-Server. Einige Softwareprodukte bieten zusätzlich die Möglichkeit, sich Netzwerklizenzen auszuleihen und für eine bestimmte Anzahl von Tagen offline nutzen zu können. In diesem Fall kann man die Software auch nutzen, ohne permanent mit dem Lizenz-Server verbunden zu sein.
 
 

zuletzt geändert am 26.03.2024

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