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Rechte und Pflichten als Sponsor

Rechte und Pflichten als Sponsor

Kurzinformation

Wem dürfen Sie als Sponsor einen Coupon ausstellen?

Das Partner-Verfahren ist dazu vorgesehen, natürlichen Personen Zugriff auf Services der RWTH Aachen zu gewähren, den diese auf keinem anderen Weg erlangen können.

Kommt kein anderes Verfahren in Betracht?

Sie müssen zunächst prüfen, ob die Person, die Zugriff auf Services der RWTH Aachen benötigt, nicht über ein anderes Verfahren Zugang erhalten kann. Z. B. ist bei Personen, die an Lehrveranstaltungen teilnehmen oder diese durchführen zu prüfen, ob das Verfahren für den externen Lehrkörper zu durchlaufen ist. An den verschiedenen Verfahren für unterschiedliche Personengruppen hängen unterschiedliche Berechtigungen, die den Partnern ggf. fehlen. Allein deswegen hat ein geeignetes Verfahren immer Vorrang.

Liegt eine dienstliche Erforderlichkeit vor?

Sie als Sponsor bestätigen durch die Vergabe der RWTH-Partnerschaft die dienstliche Erforderlichkeit der Berechtigungen des RWTH-Partners. Ob eine solche Erforderlichkeit vorliegt, kann eine zentrale Stelle nicht beurteilen. Deswegen entscheiden Sie als Sponsor hierüber.

Eine solche Erforderlichkeit liegt z.B. dann vor, wenn ein externer Projektpartner, der über keines der anderen Verfahren Zugriff erlangen kann, in einem Forschungsprojekt Zugriff auf Services der RWTH benötigt oder ein Techniker einer externen Firma zu Wartungszwecken über VPN Zugriff benötigt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine RWTH-Partnerschaft vergeben dürfen, stimmen sie sich mit Ihrem Vorgesetzen ab oder kontaktieren Sie das IT-ServiceDesk.

Liegt die dienstliche Erforderlichkeit nicht mehr vor, müssen Sie den Coupon löschen, um den Zugang zu sperren. Sie sind abseits der Ablaufzeiten der Coupons verpflichtet, dies in geeigneten regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Beachten Sie das Ende Ihres Arbeitsvertrages und verweisen Sie ggf. an einen anderen möglichen Sponsor.

Alle Eintragungen haben mit angemessener Sorgfalt zu erfolgen. Nur Sie selbst als Sponsor haben Einsicht in die von Ihnen erstellten Coupons und können diese verwalten. Wenn Sie Ihr Sponsorrecht bereits verloren haben, können Sie trotzdem Ihre noch bestehende Coupons löschen.

Handelt es sich um eine natürliche Person?

Kommt nur das Partner-Verfahren in Betracht, können Sie einen Coupon zur Einrichtung eines persönlichen Zugangs ausstellen. Das bedeutet, dass Sie z. B. einen Zugang nicht einem Projekt zur Verfügung stellen dürfen, bei dem alle Projektteilnehmer denselben Zugang verwenden. In einem solchen Fall müssen Sie für jeden Projektteilnehmer einen Coupon ausstellen. Weiterhin dürfen Sie über das Partner-Verfahren keine funktionalen Zugänge z. B. für Projektteams oder Geräte anlegen.

Als Sponsor dürfen Sie den Coupon für die Einrichtung des Zugangs nur direkt an die zu berechtigende Person weitergeben.

Als Sponsor dürfen Sie sich nicht selbst einen Coupon ausstellen. Suchen Sie im Bedarfsfall (z. B. nach Ablauf Ihres Vertrages mit der RWTH) einen geeigneten Sponsor.

Missbrauch des Zugangs durch den Partner

Mit der Einlösung des Partner-Coupons verpflichtet sich die Person auf die Einhaltung der relevanten Regelungen wie z.B. der Netzordnung. Die Person verantwortet, was mit ihrem Zugang passiert. Erlangen Sie als Sponsor Kenntnis von einer missbräuchlichen Nutzung eines durch Sie erstellten Zugangs, sind Sie verpflichtet, unverzüglich das IT-ServiceDesk zu informieren und nach eigenem Ermessen den Coupon im Partner-Manager zu löschen.

Dienstrechtliche Verpflichtung

Als Sponsor sind Sie verpflichtet, die dienstlichen Interessen sorgfältig abzuwägen und die Vergabe des Partnerverfahrens ausschließlich nur für die im Interesse der RWTH liegende Gründe zu vergeben. Es nicht gestattet das Partner-Verfahren für private Zwecke anzuwenden. Ein Zuwiderhandeln kann in Abwägung des Einzelfalls personalrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

zuletzt geändert am 28.04.2023

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