Hinweis zur Regelausstattung je Büro

Aus Sicherheitsgründen hat die RWTH Aachen entschieden, dass je Büro ein Tischtelefon aufgestellt sein muss, damit zum Beispiel bei Bedarf Rettungskräfte über die 110, 112 oder die 113 (Hochschulwache) angerufen werden können.
Deshalb gehört zur Grundausstattung von Büro- und Arbeitsräumen, Labore, Werkstätten und allen weiteren Räumen an der RWTH Aachen in denen Personen arbeiten mindestens ein Telefonendgerät. Diese Voraussetzung bleibt bestehen, auch wenn nutzerseitig nur die Softphone-Telefonie genutzt wird.
Solche Telefonendgerät wie beispielsweise Tisch- oder Wandtelefone werden zentral durch das IT Center betrieben und administriert. Durch die Telefonendgeräte und entsprechender Konfigurationen werden die ständige Betriebsfähigkeit, Sicherheit und die Erreichbarkeit sichergestellt. Das IT Center empfiehlt mehr als ein Telefonendgerät je Büro, damit über die Anzahl der Geräte eine gewisse Redundanz besteht, falls kurzfristig ein Gerät ausfallen sollte.
Die Verfügbarkeit von Softphones auf nutzerseitigen Laptops, PCs, Handys oder Tablets kann zentral nicht sichergestellt werden. Ist beispielsweise ein Arbeitsrechner aus oder befindet sich in einem Update, so ist jedes Büro in dringenden Fällen telefonisch erreichbar.
Stellungnahme der Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz der RWTH Aachen (Stand 2025)
„Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie der betrieblichen Notfallplanung ist die durchgängige Erreichbarkeit von Mitarbeitenden ein wesentlicher Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wenn die mobilen Endgeräte (Smartphones oder Laptops) als alleinige Kommunikationsmittel benutzt werden, birgt dieses jedoch Risiken im Hinblick auf die Ausfallsicherheit und Notfallkommunikation. Rechtlich ist dieses wie folgt verankert:
Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben
Gemäß § 4 und § 5 ArbSchG sowie der Arbeitsstättenverordnung (insb. ASR A2.2) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine sichere Kommunikation im Notfall sicherstellen. Dazu zählt auch die zuverlässige Erreichbarkeit von Rettungsdiensten und internen Notfallstellen.
Ausfallsicherheit bei Störungen der Mobilfunk- oder WLAN-Infrastruktur
Handys sind auf funktionierende Netzwerke oder Mobilfunkstationen angewiesen. Bei Ausfall oder Überlastung dieser Systeme – wie sie z. B. bei Großstörungen, technischen Defekten oder Stromausfällen an Mobilfunkstationen auftreten können – sind diese Geräte nicht mehr nutzbar.
Notfallkommunikation und Besucherzugang
In akuten Notfallsituationen (z. B. medizinische Notfälle, Brandmeldungen) ist eine sofortige und leicht zugängliche Kommunikationsmöglichkeit entscheidend. Ein fest installiertes Tischtelefon, am besten mit der Angabe einer oder mehrerer Notfallnummer, stellt sicher, dass Hilfe ohne technischen Umweg (wie das Entsperren eines Geräts oder Starten einer App) gerufen werden kann – auch durch Externe oder Besuchende.
Empfehlung des BSI für IT- und Betriebssicherheit
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt den Einsatz redundanter Kommunikationsmittel zur Vermeidung von „Single Points of Failure“. Ein Tischtelefon erhöht die Resilienz von Kommunikationsinfrastruktur erheblich.

