Was ist Adobe Reader DC?

Diese Anleitung fasst die wichtigsten Informationen zur Weiterverteilungslizenz für Adobe Reader DC an der RWTH zusammen, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutzrichtlinien.
Lizenzvereinbarung & Datenschutz
Um die kostenlosen Produkte von Adobe in Unternehmen oder Organisationen weiterzuverteilen, muss eine Lizenzvereinbarung mit Adobe abgeschlossen werden. Diese Lizenzvereinbarung wurde zentral für die ganze RWTH abgeschlossen.
Da die Adobe Produkte aber u.a. den Datenschutzrichtlinien von Adobe unterliegen, möchten wir Sie an dieser Stelle darauf hinweisen. Bitte lesen Sie sich die folgenden Anmerkungen durch, bevor Sie das Produkt im Software-Shop erwerben.
Über den bestehenden Vertrag kann der Adobe Reader DC bezogen werden.
Produkt: Adobe Reader DC
Bei dem Adobe Acrobat Reader DC handelt es sich um einen PDF Viewer. Diese Software eignet sich für die Anzeige, Druckausgabe sowie der Kommentierung von PDF-Dokumenten. Ebenso ist in dieser Software die Adobe Document Cloud mit integriert, sodass die Möglichkeit besteht vom PC als auch von mobilen Endgeräten zu arbeiten.
Hinweise zur Weiterverteilung
Was sind die Vorteile einer Weiterverteilung?
Softwareverteilung bzw. Softwareweiterverteilung sind Prozesse zur Installation von Software auf Anwender-PCs oder Servern in Betrieben/Institutionen. Da viele Anwender nicht über die notwendigen Kenntnisse oder Berechtigungen verfügen, Software selbst zu installieren, ist es in Organisationen/Institutionen üblich, dass qualifizierte Mitarbeiter diese Aufgabe für die Anwender übernehmen.
Das Ziel einer solchen Softwareweiterverteilung ist die automatische Erstinstallation, Konfiguration und Wartung einer großen Anzahl von Computern mit geringem Aufwand. Weiterhin muss ein störungsarmer und sicherer Betrieb erreicht werden.
Was müssen Sie beachten?
Ohne die Zustimmung der Adobe „Datenschutzrichtlinie“ sind eine Verteilung sowie die Nutzung der Produkte innerhalb der Hochschule der RWTH Aachen nicht zulässig. Mit der Zustimmung der Datenschutzrichtlinie hat Adobe das Recht, in einem erheblichen Umgang personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten, mit anderen vorhandenen Quellen abzugleichen sowie diese an Dritte weiterzugeben.
Dies können Sie in den Anmerkungen von Adobe „Your privacy choices“ nachschlagen. In diesem Link wird Ihnen ebenso gezeigt, welche Datenermittlung Sie steuern können sowie welche Sie nicht steuern können.

