RWTH-guests (WLAN) mit Gast-Login
Schneller Zugang für Gäste von RWTH-Mitarbeitenden.
Was müssen Gastgebende tun?
RWTH-Mitarbeitende (z. B. Konferenzverantwortliche) können Gastzugänge für das Netzwerk "RWTH-guests" beantragen. Als Gastgeber*in benötigen Sie Ihren Benutzernamen (in der Form: ab123456) und das zugehörige Kennwort für den RWTH Single Sign-On. Sollte Ihnen Ihr Benutzernamen und/oder Ihr Kennwort nicht bekannt sein, dann lassen Sie sich bitte Ihren Benutzernamen oder ein neues Kennwort über den PasswordReset zusenden.
Wir empfehlen, dass Sie vor der Veranstaltung selbst überprüfen, ob das Netzwerk "RWTH-guests" am Standort Ihrer geplanten Veranstaltung verfügbar ist. Gebäude der Uniklinik Aachen haben beispielsweise nur ihr eigenes Gästenetzwerk.
Erstellen/beantragen von Gast-Zugängen:
- Melden Sie sich am Gast-Management-System an
- Beantragen Sie unter Angabe von Zeitraum, Verwendungszweck und gewünschtem Login Ihre Gastzugänge
- Kennwörter werden entsprechend der Nutzungsdauer generiert
- Wenn Sie den Status "Mitarbeitende(r) RWTH" haben, dann werden Ihre Anträge automatisch genehmigt. Bei Vorliegen eines anderen Status (z. B. UKA-Mitarbeitende(r), RWTH-Partner) wird Ihr Antrag manuell durch das IT-ServiceDesk geprüft. Hierdurch kann es zu Verzögerungen kommen
- Sobald Ihre Gastzugänge genehmigt wurden, können Sie die Zugangsdaten und eine Anleitung als PDF-Datei speichern und an Ihre Gäste weiterleiten
Was müssen Gäste tun?
- Verbinden Sie sich mit dem WLAN "RWTH-guests"
- Sie werden automatisch mit Ihrem Webbrowser auf http://access.wlan.rwth-aachen.de weitergeleitet
- Bleiben Sie im blauen Kasten "RWTH Gast-Login"
- Lesen Sie aufmerksam die Nutzungsbedingungen
- Geben Sie Loginnamen und Kennwort ein, welche Sie von Ihren Gastgeber*innen erhalten haben
- Klicken Sie auf "Als RWTH-Gast anmelden", um die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren und Zugang zum Internet zu erhalten
- Die äußere IP des WLAN Gerätes befindet sich im Netz 137.226.39.241/29.
- Die innere IP des WLAN Gerätes befindet sich im Netz 172.27.0.0/16.
Auskunftspflicht der Gastgeber*innen
Als Gastgeber*in haben Sie die Pflicht, bei eventuellen Störungen, Fehlfunktionen oder Missbrauch der Netzressourcen der RWTH Aachen dem IT Center auf Verlangen Kontaktinformationen Ihrer Gäste zur Verfügung zu stellen.