Der VPN-Account und MFA
Zum Login in ein VPN wird ein entsprechender Account im Selfservice vorausgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass Sie ein Kennwort für den VPN-Account setzen müssen, damit Sie die Verbindung mit VPN aufbauen können.
Ab dem 19. März 2024 ist die Nutzung von MFA zur Einwahl ins VPN verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich nicht mehr ohne einen selbst gesetzten zweiten Faktor ins VPN einwählen.
Für den zweiten Faktor müssen Sie einen Token einrichten. Auf der Hilfeseite Geschützte Services und zugehörige Tokenverfahren finden Sie die Services, die eine Multifaktor-Authentifizierung (MFA) anbieten, die für die einzelnen Services verfügbaren Tokenverfahren sowie Links zu den Anleitungen für die einzelnen Tokenverfahren.
Der VPN Account wird bei der Einlösung verschiedener ConnectMe-Coupons zur Freischaltung automatisch mit ausgerollt.
RWTH Mitarbeitende und Studierende erhalten den Account automatisch.
Sollten Sie keinen VPN Account im Selfservice besitzen, steht dieser Ihrer Personengruppe gegebenfalls optional zur Verfügung.
Optionale Accounts können im Selfservice angelegt werden. Eine Anleitung finden Sie unter Account anlegen