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Nutzungsbedingungen Virtual Serverhosting

Nutzungsbedingungen Virtual Serverhosting

Information

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Nutzungsbedingungen für den Service "Virtual Serverhosting".

 

1 Geltungsbereich und Zweck

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes „Virtual Server Hosting“ (nachfolgend „Dienst“) durch das IT Center der RWTH Aachen University (nachfolgend „IT Center“).

(2) Der Dienst bietet Einrichtungen der RWTH Aachen University (z. B. Fakultäten, Lehrstühle, zentrale Einrichtungen) die Möglichkeit, Server in Form von virtuellen Maschinen (VMs) zu mieten, anstatt eigene physische Serverhardware zu beschaffen und zu betreiben.

(3) Die Nutzungsbedingungen ergänzen die allgemeinen IT- und Nutzungsordnungen der RWTH Aachen University sowie gegebenenfalls bestehende Betriebs- und Servicevereinbarungen des IT Centers. Im Zweifel gelten diese übergeordneten Regelungen vorrangig.

 

2 Begriffe

Für diese Nutzungsbedingungen gelten folgende Begriffe:

  1. IT Center: Das IT Center der RWTH Aachen University als Betreiber des Dienstes.  
  2. Mieter: Die RWTH-Einrichtung (z. B. Institut, Lehrstuhl), die eine oder mehrere VMs über den Dienst bestellt und nutzt.  
  3. Virtuelle Maschine (VM): Eine vom IT Center bereitgestellte virtuelle Serverinstanz mit definierter CPU-, RAM- und Speicher-Ausstattung.  
  4. Virtuelle Festplatte (vHDD): Der der VM zugeordnete virtuelle Festspeicher.  
  5. Serviceübergabepunkt: Der letzte vom IT Center betreute Router im Netz der RWTH Aachen University.  
  6. Technische Ansprechpartner: Von der bestellenden Einrichtung benannte natürliche Personen, die die technische Verantwortung für die Nutzung der VMs wahrnehmen.
 

3 Leistungsbeschreibung des Dienstes

(1) Das IT Center stellt dem Mieter virtuelle Maschinen (VMs) zur Verfügung. Die VMs werden auf zentraler Virtualisierungsinfrastruktur des IT Centers betrieben.

(2) Das IT Center übernimmt insbesondere:

  • die Einrichtung der VMs gemäß der Bestellung
  • die Wartung und den Betrieb der zugrunde liegenden Virtualisierungsplattform und Hardware  
  • die Sicherstellung der Verfügbarkeit der virtuellen Hardware-Ressourcen bis zum Serviceübergabepunkt

(3) Der Mieter erhält über vom IT Center bereitgestellte Benutzerschnittstellen die Möglichkeit zur Steuerung der VMs, insbesondere:

  • Power On / Power Off
  • Reset
  • Nutzung eigener Installationsmedien (z. B. ISO-Images)

Die Nutzung dieser Schnittstellen ist innerhalb der IP-Netze der RWTH Aachen von einem beliebigen Standort aus möglich, sofern die Netzanbindung dies zulässt.

(4) Für eine über die Benutzerschnittstellen verfügbare Snapshot-Funktion zur kurzzeitigen Sicherung des Status von VMs stellt das IT Center zusätzlich insgesamt 10 % der Gesamt-Speicherkapazität aller vHDDs je VM bereit. Snapshots dienen ausschließlich der kurzfristigen Sicherung, z. B. vor Konfigurationsänderungen, und ersetzen kein Backup.

(5) Das Betriebssystem der VMs wird vom Mieter installiert und betrieben. Das Betriebssystem kann in Absprache mit dem IT Center gewählt werden, sofern es mit der Plattform kompatibel ist.

(6) Der Mieter hat vollen Zugriff auf das Betriebssystem und ist

  • für sämtliche auf der VM installierte Software (einschließlich des Betriebssystems)
  • für die Konfiguration und den Betrieb der Dienste auf der VM
  • für die Datensicherung (Backup) aller auf den vHDDs gespeicherten Daten  

allein verantwortlich.

 

4 Nutzungsberechtigte

(1) Nutzungsberechtigt sind in der Regel:

  • Einrichtungen der RWTH Aachen University (Fakultäten, Institute, Lehrstühle, zentrale Einrichtungen),  
  • sonstige berechtigte Organisationseinheiten gemäß den jeweils gültigen Regelungen der RWTH.

(2) Die Zuteilung und Nutzung der VMs erfolgt im Namen der jeweiligen Einrichtung; eine Weitervermietung oder gewerbliche Weitergabe der Ressourcen an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des IT Centers untersagt.

 

5 Voraussetzungen für die Nutzung

(1) Bestellung  
Der Dienst kann ausschließlich über die vom IT Center bereitgestellten Bestellwege (z. B. Online-Bestellsystem) bestellt werden.

(2) Benennung technischer Ansprechpartner  
Der Besteller muss bei der Bestellung mindestens zwei technische Ansprechpartner für seine Einrichtung benennen. Diese sind insbesondere zuständig für:

  • die technische Konfiguration der VMs
  • die Kommunikation mit dem IT Center bei Störungen oder Änderungen 
  • die Sicherstellung der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen

Änderungen der Ansprechpartner sind dem IT Center unverzüglich mitzuteilen.

(3) Akzeptanz der Betriebsvereinbarungen  
Der Besteller hat die jeweils aktuell gültige Betriebsvereinbarung bzw. Servicebeschreibung des Dienstes bei der Bestellung zu akzeptieren. Änderungen werden nach Maßgabe von Abschnitt 16 wirksam.

(4) Qualität der Netzanbindung  
Die Qualität der IP-Anbindung aller bei der Nutzung des Dienstes verwendeten Geräte muss angemessen sein. Eine unzureichende Netzanbindung auf Seiten des Mieters oder außerhalb des Verantwortungsbereichs des IT Centers kann die Nutzbarkeit einschränken und begründet keinen Anspruch auf Minderungs- oder Schadensersatzansprüche gegen das IT Center.

 

6 Verantwortlichkeiten

6.1 Verantwortlichkeiten des IT Centers

Das IT Center ist insbesondere verantwortlich für:

  1. Betrieb und Wartung der Virtualisierungsplattform und der zugrunde liegenden Hardware  
  2. Bereitstellung und Betrieb der Benutzerschnittstellen zur Steuerung der VMs
  3. Gewährleistung der vereinbarten Verfügbarkeit gemäß Abschnitt 9 bis zum Serviceübergabepunkt
  4. Ankündigung und Durchführung von Wartungsarbeiten gemäß Abschnitt 8
  5. Technischen Support im Rahmen der in Abschnitt 10 definierten Supportzeiten

Datensicherung auf VM-Ebene (Inhalte der vHDDs) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

6.2 Verantwortlichkeiten des Mieters

Der Mieter ist insbesondere verantwortlich für:

  1. Installation, Konfiguration und Wartung des Betriebssystems und aller installierten Anwendungen auf der VM.  
  2. Einhaltung aller Lizenzbedingungen der verwendeten Software (einschließlich des Betriebssystems).  
  3. Umsetzung und Betrieb eines Datensicherungskonzepts (Backup) für alle Daten auf den vHDDs.  
  4. Sicherheit und Härtung des Betriebssystems und der Dienste (z. B. Patch-Management, Firewall-Konfiguration, Benutzer- und Rechteverwaltung).  
  5. Einhaltung aller einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere Datenschutzrecht, Urheberrecht sowie IT-Sicherheitsrichtlinien und Nutzungsordnungen der RWTH Aachen.  
  6. Sicherstellung, dass die Nutzung der VM ausschließlich zu zulässigen Zwecken erfolgt (siehe Abschnitt 7).
 

7 Zulässige Nutzung und Verbote

(1) Die VMs dürfen ausschließlich für Aufgaben in Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung sowie weitere von der RWTH genehmigte Zwecke genutzt werden.

(2) Unzulässig sind insbesondere:

  1. Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken, z.B.:
    1. Verstoß gegen Strafgesetze  
    2. Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten  
  2. Betrieb von Diensten, die gegen Richtlinien der RWTH Aachen oder gültige IT-Nutzungsordnungen verstoßen
  3. Missbräuchliche Nutzung, z. B.:  
    1. Versuche des unbefugten Zugriffs auf IT-Systeme (Hacking) 
    2. Beteiligung an Botnetzen, DDoS-Angriffen oder vergleichbaren Aktivitäten 
  4. Speicherung oder Verarbeitung von Daten, die besonderen Schutzanforderungen unterliegen, ohne vorherige Abstimmung mit den zuständigen Stellen (z. B. Datenschutzbeauftragte/r, Informationssicherheitsbeauftragte/r)

(3) Das IT Center ist berechtigt, bei konkretem Verdacht auf missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung nach Maßgabe der geltenden Regelungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z. B.:

  • Sperrung von VMs oder Zugängen  
  • Einschränkung von Diensten 
  • Information zuständiger Stellen der RWTH
 

8 Wartung und Änderungen des Betriebs

(1) Regelmäßige Wartungsfenster sind nicht fest vorgegeben. Wartungsarbeiten werden nach Bedarf durchgeführt und mindestens 120 Stunden (5 Tage) vor Beginn angekündigt, sofern es sich nicht um unaufschiebbare dringliche Maßnahmen (z. B. Sicherheitsvorfälle, akute Störungen) handelt.

(2) Angekündigte, durchgeführte und gegebenenfalls verlängerte Wartungen reduzieren die Verfügbarkeit nicht für den angegebenen Zeitraum; Ausfallzeiten während angekündigter Wartungen gehen nicht in die Verfügbarkeitsberechnung ein.

(3) Das IT Center ist berechtigt, den Dienst technisch weiterzuentwickeln oder anzupassen, soweit dies für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlich ist. Soweit daraus für den Mieter relevante Änderungen entstehen, werden diese angemessen angekündigt.

 

9 Verfügbarkeit

(1) Betriebszeit  
Der Dienst steht grundsätzlich 24 Stunden an 7 Tagen zur Verfügung.

(2) Vereinbarte Verfügbarkeit  
Die vereinbarte Verfügbarkeit beträgt 99,5 % pro Monat bis zum Serviceübergabepunkt.

(3) Serviceübergabepunkt  
Als Serviceübergabepunkt gilt der letzte vom IT Center betreute Router im Netz der RWTH Aachen. Störungen außerhalb dieses Übergabepunktes (z. B. im Netz der Einrichtung, im DFN, im Internet) liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des IT Centers und werden bei der Verfügbarkeitsberechnung nicht berücksichtigt.

(4) Ausnahmen von der Verfügbarkeitsberechnung  
Folgende Zeiten gelten nicht als Nichtverfügbarkeit im Sinne der vereinbarten Verfügbarkeit:

  1. Zeiträume angekündigter Wartungen gemäß Abschnitt 8  
  2. Zeiten höherer Gewalt (z. B. flächendeckende Stromausfälle, Naturkatastrophen) 
  3. Störungen, die durch unsachgemäße Konfiguration oder Nutzung der VM durch den Mieter verursacht werden
  4. Störungen, die durch Dritte oder durch Fehler in der vom Mieter installierten Software entstehen
 

10 Support

(1) Support wird durch den IT-ServiceDesk des IT Centers zu folgenden Zeiten an Arbeitstagen des IT Centers angeboten:

  • Montag bis Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
  • Freitag: 8 bis 16 Uhr

(2) Der Support umfasst insbesondere:

  • Annahme von Störungsmeldungen und Serviceanfragen  
  • Unterstützung bei Problemen mit der Erreichbarkeit der VMs  
  • Hilfestellung bei der Nutzung der Benutzerschnittstellen zur VM-Steuerung

(3) Nicht Bestandteil des Supports sind unter anderem:

  • Konfiguration und Administration des Betriebssystems der VM  
  • Einrichtung und Support von Anwendungen und Diensten auf der VM  
  • individuelle Programmier-, Entwicklungs- oder Beratungstätigkeiten, sofern nicht gesondert vereinbart
 

11 Datensicherung und Snapshots

(1) Das IT Center stellt im Rahmen des Dienstes eine Snapshot-Funktion zur kurzzeitigen Sicherung des VM-Zustands bereit. Hierfür werden zusätzlich 10 % der Gesamt-Speicherkapazität aller vHDDs je VM zur Verfügung gestellt.

(2) Snapshots dienen primär:

  • zur kurzfristigen Absicherung vor Systemänderungen 
  • zur Möglichkeit einer schnellen Rückkehr zu einem vorherigen Zustand

(3) Snapshots sind kein Backup im Sinne einer langfristigen und regelmäßigen Datensicherung. Der Mieter ist verpflichtet, ein eigenes Backup-Konzept zu implementieren und regelmäßig umzusetzen.

(4) Das IT Center übernimmt keine Haftung für Datenverlust auf den VMs, der auf fehlende oder unzureichende Backups durch den Mieter zurückzuführen ist.

 

12 Datenschutz und IT-Sicherheit

(1) Der Mieter ist verantwortlich für die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten auf den VMs, insbesondere für:

  • Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  • Einhaltung von Löschfristen
  • gegebenenfalls Abschlüsse erforderlicher Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung

(2) Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen und IT-Sicherheitsrichtlinien der RWTH Aachen University. Der Mieter hat diese einzuhalten und bei Bedarf mit den zuständigen Stellen (z. B. Datenschutzbeauftragte/r, Informationssicherheitsbeauftragte/r) abzustimmen.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zur Sicherung der auf der VM verarbeiteten Daten umzusetzen (z. B. Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, Protokollierung).

 

13 Haftung

(1) Das IT Center haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das IT Center nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Der Mieter stellt das IT Center von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der VMs durch den Mieter oder durch ihm zuzurechnende Personen resultieren.

 

14 Entgelt und Abrechnung

(1) Die Nutzung des Dienstes ist entgeltpflichtig. Es gelten die jeweils aktuellen Preisangaben auf der Webseite zur Bestellung von VMs oder einer diese ersetzenden URL.

(2) Änderungen der Entgelte werden vom IT Center rechtzeitig bekannt gegeben. Für bestehende Mietverhältnisse gelten die geänderten Entgelte ab dem im Änderungshinweis genannten Zeitpunkt.

(3) Die Abrechnung erfolgt gemäß den internen Regelungen der RWTH Aachen University (z. B. Kostenstellenbelastung). Details werden in der jeweiligen Servicebeschreibung oder in ergänzenden Vereinbarungen geregelt.

 

15 Laufzeit, Kündigung und Beendigung der Nutzung

(1) Die Laufzeit der Bereitstellung einer VM ergibt sich aus der Bestellung und den jeweils geltenden Servicevereinbarungen.

(2) Der Mieter kann die Nutzung des Dienstes unter Einhaltung der in der Servicebeschreibung oder Bestellung genannten Fristen kündigen.

(3) Das IT Center ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei:

  • schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen
  • rechtswidriger Nutzung
  • Gefährdung des Betriebs oder der Sicherheit der IT-Infrastruktur

(4) Nach Beendigung der Nutzung ist der Mieter selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig alle benötigten Daten von den VMs zu sichern. Das IT Center ist berechtigt, VMs nach Ablauf einer angemessenen Frist endgültig zu löschen.

 

16 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

(1) Das IT Center behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen anzupassen, soweit dies aufgrund technischer, organisatorischer oder rechtlicher Änderungen erforderlich ist.

(2) Änderungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben (z. B. Website, E-Mail an die technischen Ansprechpartner). Sie treten zu dem im Änderungshinweis genannten Zeitpunkt in Kraft.

(3) Widerspricht der Mieter den geänderten Nutzungsbedingungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 6 Wochen) und nutzt den Dienst weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs wird im Änderungshinweis besonders hingewiesen.

 

17 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

(2) Es gilt das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den einschlägigen hochschulrechtlichen Bestimmungen für die RWTH Aachen University.

 

Stand: 16.01.2026

zuletzt geändert am 16.01.2026

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