Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedinungen für die dienstliche Nutzung des Dienstes Sciebo in der Fassung vom April 2019
Sciebo ist eine Cloud-Lösung, die Mitarbeitern und Studierenden nordrheinwestfälischer Hochschulen und auch den Mitarbeitern des Forschungszentrum Jülich, Speicherplatz zur Zwecken von Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung zur Verfügung stellt, auf den mittels einer Clientsoftware oder durch einen Webbrowser zugegriffen werden kann. Der Speicherplatz wird auf Servern in einem von drei Hochschulrechenzentren an den Standorten Münster, Essen oder Bonn bereitgestellt und von der Sync & Share Betriebsführung NRW, Zentrum für Informationsverarbeitung, WWM Münster, betrieben. Neben der Ablage von Daten bietet Sciebo insbesondere die Möglichkeit, Daten mit anderen Nutzern von Sciebo oder Dritten zu teilen. Sciebo ist keine Archivierungs- oder Backup-Lösung. Die Sicherung von Daten obliegt dem jeweiligen Nutzer.
Wird der von der Universität Münster bereitgestellte Dienst „sciebo“ für die Ablage dienstlicher Daten verwendet, gelten für die Nutzungsberechtigten der RWTH Aachen ergänzend die folgenden Regelungen. Dabei sind unter „dienstliche Daten“ alle Informationen zu verstehen, die dem Nutzer im Rahmen seiner Tätigkeit durch die RWTH Aachen zur Verfügung gestellt werden oder die im Rahmen seiner Tätigkeit von ihm erstellt werden.
- Alle dienstlichen Daten, die auf sciebo abgelegt werden, bleiben Eigentum des Arbeitgebers (RWTH Aachen).
- Es ist eine strikte Trennung der dienstlichen und privaten Daten vorzunehmen. Dies kann z.B. durch eine entsprechende Ordnerstruktur und/oder Benennung der Ordner erfolgen.
- In begründeten Ausnahmefällen kann der RWTH Aachen Zugriff auf die abgelegten Daten gewährt werden. Der Zugriff erfolgt unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten der RWTH und des zuständigen Personalrates.
- Geltende vertragliche Vereinbarungen, gesetzliche Bestimmungen oder RWTH interne Richtlinien zur Nutzung der Daten sind einzuhalten. Beispiele sind Vereinbarungen mit Dritten zur Vertraulichkeit oder gesetzliche Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO), die möglicherweise eine Ablage bei einem Clouddienst ausschließen oder nur unter bestimmen Voraussetzungen erlauben. Insbesondere gilt:
- Personenbezogene besonders sensible Daten gem. Art. 9 Abs.1 DSGVO dürfen weder unverschlüsselt noch verschlüsselt in sciebo gespeichert werden. Hierzu zählen Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
- Allgemeine personenbezogene Daten, die nicht unter die unter a. genannten Daten fallen, sind nur verschlüsselt in sciebo abzulegen. Eine unverschlüsselte Speicherung ist unzulässig.
- Die Nutzungsbedingungen für die private Nutzung sind unter https://hochschulcloud.nrw/de/nutzungsbedingungen/ zu finden.
(Stand: 20.04.2019)