Barzahlung ist in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit unseren Mitarbeitenden möglich. Hierbei wird auf jeden Fall die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig.
Nein, Sie können auch eine andere Person beauftragen. Diese muss allerdings Ihre Auftragsnummer mitbringen und uns die Abholung der Ausdrucke quittieren.
Handelt es sich um Fehler, die eindeutig dem Ersteller des Druckjobs zuzuschreiben sind (z.B. Rechtschreib- oder Layoutfehler), so werden die Ausdrucke in Rechnung gestellt.
Dieses sollte möglichst bereits in der Anwendungssoftware geschehen. In Ausnahmefällen können Sie nach Rücksprache mit unseren Mitarbeitern (Tel. 80-24903) eine Skalierung in Auftrag geben.