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Nutzungsbedingungen

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Detailinformation

Allgemeine Druckservice-Regeln

 
  • Bitte schicken Sie uns Ihre Aufträge ohne Schnittmarken, um Missverständnisse bei der gewünschten Ausgabegröße zu vermeiden.
  • Alle gängigen Dateiformate werden von uns akzeptiert, wobei angemerkt werden muss, dass PDF Dateien vorzuziehen sind.
  • Bitte beachten Sie, dass jedes zu druckende Poster seine eigene Datei erhält, sprich pro zu druckendes Poster eine Datei.
  • Falls Sie Ihre Druckaufträge wie bisher als E-Mail senden möchten oder auf Datenträgern bei uns vorbeibringen, benötigen wir folgende Angaben: Benutzerkürzel und Kennwort, Ausgabegröße und gewünschtes Ausgabematerial sowie die Version der Anwendungssoftware.
  • Bei Abholung von Ausdrucken ist die Auftragsnummer unbedingt vorzulegen. Die Abholung des Ausdrucks muss zusätzlich mit Unterschrift quittiert werden.
  • Falls Ausdrucke nicht abgeholt werden, werden sie trotzdem berechnet.
  • Ausdrucke werden maximal 6 Monate nach dem Druck aufbewahrt.
  • Es gibt keinen Anspruch darauf, dass Druckaufträge noch am selben Tag fertig werden. Das hängt immer vom Gesamtauftragsvolumen ab. Im Allgemeinen klappt es aber bei kleineren Aufträgen meistens bis zum nächsten Arbeitstag.
  • Normalerweise werden Sie per E-Mail benachrichtigt, wenn Ihr Druckauftrag fertig ist. Allerdings kann das bei allgemeiner Hektik oder bei Schichtwechsel schon mal vergessen werden. Scheuen Sie sich nicht, bei uns telefonisch nachzufragen, wenn Sie keine Nachricht bekommen haben.
  • Plotterausdrucke auf Spezialmedien (Persenning etc.) werden nicht immer sofort verarbeitet, um unnötigen Verschnitt beim Rollenwechsel zu vermeiden. Auch bei Glanzpapier muss teilweise ein Rollenwechsel erfolgen, sodass es auch hier zu Wartezeiten kommen kann.
  • Am Wochenende und nach Feierabend können wir aus technischen Gründen keine Druckaufträge bearbeiten.

Vorraussetzungen und Bedingungen des Druckservice

Der Druckservice des IT Centers steht zurzeit ausschließlich

Mitarbeitenden von Instituten, Lehrstühlen, An-Instituten und studentischen Organisationen
der RWTH Aachen sowie des Universitätsklinikums zur Verfügung.

Es können großformatige Poster für dienstliche Zwecke ausgedruckt werden.

Der Druckservice ist kostenpflichtig.

Die Druckdienste müssen im IT Center beantragt werden.
Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden:
 

1.) RWTH-Institute bzw. -Lehrstühle mit RWTH Umbuchungskonto:

Im Benutzerantrag ist das PSP-Element des Instituts bzw. Lehrstuhls anzugeben, von dem
die Druckkosten später umgebucht werden sollen. Für jedes zu benutzende PSP-Element ist
zusätzlich das Formular zur Umbuchungserlaubnis beizufügen. Es brauchen nur die Nettopreise
(ohne Mehrwertsteuer) entrichtet werden.
Falls mehrere Benutzer eines RWTH-Instituts dasselbe PSP-Element benutzen, reicht es, die
Umbuchungserlaubnis einmal für dieses abzugeben. Den Benutzerantrag muss allerdings
jeder Benutzer stellen, der eigene Zugangsdaten bekommen möchte.
Falls ein Benutzer verschiedene PSP-Elemente seiner Einrichtung nutzen möchte, muss für jedes
ein eigener Benutzerantrag gestellt werden. Es wird dann pro PSP-Element
ein Benutzerkürzel vergeben.
 

2.) An-Institute und sonstige Organisationen (z.B. ASTA, Fachschaften etc.):

Bei An-Instituten und studentischen Organisationen, die keine RWTH-Kostenstelle haben, ist
die Umbuchungserlaubnis nicht erforderlich. Hier reicht es, den Benutzerantrag auszufüllen,
das Feld kann leer gelassen werden. Diese Einrichtungen erhalten eine Rechnung
mit der Aufforderung zur Überweisung der Druckkosten an das IT Center.
Es ist zu beachten, dass hier zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt.
 

3.) Mitarbeiter des Universitätsklinikums:

Für diese gibt es ein eigenes Antragsformular. Hierbei ist anzukreuzen, ob die Ausdrucke
ausschließlich zum Zwecke der Forschung und Lehre oder für den Krankenhausbetrieb
erfolgen sollen. Im ersteren Fall muss keine Mehrwertsteuer entrichtet werden, im zweiten
wird diese fällig. Falls beide Möglichkeiten bestehen (im Formular beides ankreuzen), werden zwei Accounts
eingerichtet, die dann vom Antragsteller wahlweise benutzt werden können. Das Formular zur
Umbuchungserlaubnis braucht nicht ausgefüllt werden, es erfolgt eine Rechnungsstellung.
 

Die Formulare für den Benutzerantrag und für die Umbuchungserlaubnis
finden Sie hier im Web.
Die Unterschrift des Institutsleiters bzw. Zeichnungsberechtigten sowie der
Institutsstempel sind beim Benutzerantrag und bei der Umbuchungserlaubnis
unbedingt erforderlich.
 
Bei Erteilung der Benutzer-Genehmigung durch das IT Center erhält
der Benutzer die Zugangsdaten für den Druckservice (Benutzerkürzel und Kennwort) sowie
einen Benutzerausweis.
Die Genehmigung ist befristet (bitte gewünschte Nutzungsdauer im Antrag angeben), sie kann
nach Ablauf dieser Frist verlängert werden.
Der Benutzerausweis ist bei Abholung der Ausdrucke von der abholenden Person (muss nicht der
Antragssteller selbst sein) vorzuweisen, zusätzlich sind die ausgegebenen Drucke mit Unterschrift
zu quittieren.
Innerhalb einer Einrichtung sind Benutzerkürzel und Kennwort sowie der Benutzerausweis
übertragbar, die Verantwortung dafür obliegt dem Antragssteller.
Einmal pro Monat wird für jede Kostenstelle bzw. Einrichtung eine Auflistung generiert, auf der die
entstandenen Druckkosten ersichtlich sind. Diese Auflistung wird der jeweiligen Einrichtung zugestellt.
Die Druckkosten werden dann vom IT Center über eine Umbuchungsanordnung
eingezogen, bzw. An-Institute, Klinikum etc. erhalten eine Rechnung.
 

zuletzt geändert am 12.05.2023

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