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Anbindung Gebäudenetz

Anbindung Gebäudenetz

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Anbindung von Hochschuleinrichtungen an das Hochschul-Kernnetz

Zur Aktivierung eines Datenanschlusses zum Kernnetz für Hochschuleinrichtungen, wie Institute, Lehrstühle, Verwaltungseinheiten, etc., müssen zwangsläufig verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorhandener Glasfaser-Kabelanschluss zum betroffenen Gebäude bzw. zugehörigem Datenverteilerknoten.
  • Freie Kabelkapazität auf der jeweils benötigten Kabelstrecke.
  • Verfügbare aktive und passive Netztechnikkomponenten wie Patchkabel (Verbindungskabel mit Steckern), Medienconverter, Switches, freie Routerports, usw. zur Aktivierung der benötigten Datenverbindung.
  • Verfügbare Personal- und Transportressourcen.

Die Zuständigkeit der Abt. Planung und Technik beschränkt sich hierbei auf den obigen physikalischen Teil der erforderlichen Arbeiten. Zusätzlich sind zur Funktionalität jedes Datenanschlusses auch entsprechende Konfigurationen der dazugehörigen aktiven Netztechnikkomponenten vorzunehmen, welche von der Abt. Betrieb / Bereich Kommunikation nach Absprache vorgenommen werden.

Sollten obige Voraussetzungen (insbesondere Glasfaser-Kabelanschluss des Gebäudes) nicht erfüllt sein, werden geeignete Alternativen gesucht, so z.B.:

 VDSL-Anbindung

Das Einsatzgebiet von VDSL-Verbindungen zwischen Gebäuden beschränkt sich an der RWTH Aachen auf die Bereiche, die noch nicht über eine Glasfaser-Kabelinfrastruktur an das Hochschulkernnetz angeschlossen worden sind, oder aus technischen Gründen nicht angeschlossen werden konnten.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Errichtung einer VDSL-Verbindung sind:

  • Vorhandene Telefonkabelverbindung zwischen den zu verbindenden Standorten.
  • Freies Adernpaar in diesem Telefonkabel.
  • Es können nicht unbegrenzt viele digitale Dienste parallel auf einem Kabel geschaltet werden.
  • Strom und Datenanschluss in entsprechender Nähe der Telefonverteiler.

Sämtliche Installationsarbeiten innerhalb der Hochschulgebäude sind vom Eigentümer, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), zu genehmigen.

Zusätzlich sind bei allen Arbeiten die geltenden Bauvorschriften zu beachten, wie z.B. Brandschutz, Denkmalschutz, Bautenschutz, etc.

Alle erforderlichen Installationsarbeiten in und an Hochschulgebäuden zur Einrichtung einer Richtfunkverbindung können nur durch Fachfirmen ausgeführt werden.

 Richtfunkverbindungen

Das Einsatzgebiet von Richtfunkverbindungen zwischen Gebäuden beschränkt sich an der RWTH Aachen auf die Bereiche, die noch nicht über eine Kabelinfrastruktur an das Hochschulkernnetz angeschlossen worden sind, oder aus technischen Gründen nicht angeschlossen werden konnten.

Technisch ist sowohl der Einsatz von optischen als auch von funkbasierten Systemen möglich. Es gibt hierzu eine große Anzahl verschiedener Systeme und Hersteller, welche sich preislich und technisch stark unterscheiden können. Die aktuellsten und umfangreichsten Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie dem Internet.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung zur Errichtung einer Richtfunkverbindung sind:

  • Direkte Sichtverbindung zwischen den zu verbindenden Standorten.
  • Montagemöglichkeit der Antennen und Funktechnik.
  • Strom und Datenanschluss in entsprechender Nähe der Sendeantenne/n (abhängig von eingesetzter Technik).
  • Wetterfeste Unterbringungsmöglichkeit für die empfindlichen, aktiven Teile der Sendeanlagen, ebenfalls in entsprechender Nähe.

Sämtliche Installationsarbeiten innerhalb der Hochschulgebäude sind vom Eigentümer, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), zu genehmigen.

Zusätzlich sind bei allen Arbeiten die geltenden Bauvorschriften zu beachten, wie z.B. Brandschutz, Denkmalschutz, Bautenschutz, etc.

Alle erforderlichen Installationsarbeiten in und an Hochschulgebäuden zur Einrichtung einer Richtfunkverbindung können nur durch Fachfirmen ausgeführt werden.

 Anmietung externer Kabelstrecken

Das Einsatzgebiet von angemieteten Kabelstrecken (Darkfiber, Standleitungen, etc.) zwischen Gebäuden beschränkt sich an der RWTH Aachen auf die Bereiche, die noch nicht über eine Glasfaser-Kabelinfrastruktur an das Hochschulkernnetz angeschlossen worden sind, oder aus technischen Gründen nicht angeschlossen werden konnten.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung zur Anmietung einer Kabelstrecke sind:

  • Die anfallenden Einrichtungs- und Mietgebühren müssen durch die Hochschuleinrichtung getragen werden, welche die Leitung benötigt.
  • Strom- und Datenanschluss in der Nähe des Übergabepunktes zum externen Anbieter.

Sämtliche Installationsarbeiten innerhalb der Hochschulgebäude sind vom Eigentümer, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), zu genehmigen.

Zusätzlich sind bei allen Arbeiten die geltenden Bauvorschriften zu beachten, wie z.B. Brandschutz, Denkmalschutz, Bautenschutz, etc.

Alle erforderlichen Installationsarbeiten in und an Hochschulgebäuden zur Einrichtung einer Richtfunkverbindung können nur durch Fachfirmen ausgeführt werden.

 

Anschluss von Studentenwohnheimen

Es besteht auch für Studentenwohnheime die Möglichkeit, an das Hochschulnetz angeschlossen zu werden. Die dadurch entstehenden Kosten (für Installationsarbeiten etc.), auch im Bereich der Hochschulgebäude, sind von den Wohnheimen zu tragen, wenn die Installationen speziell für die jeweiligen Nutzer durchgeführt werden müssen.

Der Betrieb und die Verantwortung der Funkstrecken unterliegt den Wohnheimen/Studenten als Eigentümer und Nutzer der Anlagen.

Das IT Center stellt den Zugang zum Hochschulnetz unter Voraussetzung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen Gebäudenetz///Terms of Use Building Network zur Verfügung, soweit dies technisch möglich ist.

 
 

zuletzt geändert am 27.03.2023

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