Anbindung Gebäudenetz
An das Gebäudenetz können sowohl Hochschuleinrichtung als auch Studentenwohnheime angeschlossen werden:
Die Zuständigkeit der Abt. Planung und Technik beschränkt sich auf den physikalischen Teil der erforderlichen Arbeiten. Zusätzlich sind zur Funktionalität jedes Datenanschlusses auch entsprechende Konfigurationen der dazugehörigen aktiven Netztechnikkomponenten vorzunehmen, welche von der Abt. Betrieb/Bereich Kommunikation nach Absprache vorgenommen werden.
Anbindung von Hochschuleinrichtungen an das Hochschul-Kernnetz
Um einen Datenanschluss zum Kernnetz für Hochschuleinrichtungen, wie Institute, Lehrstühle, Verwaltungseinheiten etc., zu aktivieren, müssen zwangsläufig verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- Glasfaser-Kabelanschluss zum betroffenen Gebäude bzw. zugehörigem Datenverteilerknoten vorhanden.
- Freie Kabelkapazität auf der benötigten Kabelstrecke.
- Verfügbare aktive und passive Netztechnikkomponenten wie Patchkabel (Verbindungskabel mit Steckern), Medienconverter, Switches, freie Routerports, usw. zur Aktivierung der benötigten Datenverbindung.
- Verfügbare Personal- und Transportressourcen.
Sollten die oben aufgelisteten Voraussetzungen (insbesondere Glasfaser-Kabelanschluss des Gebäudes) nicht erfüllt sein, stehen folgende geeignete Alternativen zu Verfügung:
- VDSL-Anbindung
- Richtfunkverbindungen
- Anmietung externer Kabelstrecken (Darkfiber, Standleitungen, etc.)
Das Einsatzgebiet der alternativen Verbindungsmöglichkeiten zwischen Gebäuden beschränkt sich auf die Bereiche, die noch nicht über eine Glasfaser-Kabelinfrastruktur an das Hochschulkernnetz angeschlossen worden sind oder aus technischen Gründen nicht angeschlossen werden konnten.
Außerdem unterliegen die Arbeiten zur Installation der alternativen Verbindungsmöglichkeiten, folgenden Bedingungen:
- Sämtliche Installationsarbeiten innerhalb der Hochschulgebäude benötigen eine Genehmigung vom Eigentümer, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB).
- Bei allen Arbeiten die geltenden Bauvorschriften, wie z.B. Brandschutz, Denkmalschutz, Bautenschutz.
- Alle erforderlichen Installationsarbeiten in und an Hochschulgebäuden zur Einrichtung einer Richtfunkverbindung dürfen nur durch Fachfirmen ausgeführt werden.
VDSL-Anbindung
Die Voraussetzungen zur Errichtung einer VDSL-Verbindung sind:
- Vorhandene Telefonkabelverbindung zwischen den zu verbindenden Standorten.
- Freies Adernpaar in betreffenden Telefonkabel.
- Die parallele Schaltung von digitalen Diensten auf einem Kabel ist begrenzt
- Strom und Datenanschluss in entsprechender Nähe der Telefonverteiler.
Richtfunkverbindungen
Technisch ist sowohl der Einsatz von optischen als auch von funkbasierten Systemen möglich. Es gibt hierzu eine große Anzahl verschiedener Systeme und Hersteller, welche sich preislich und technisch stark unterscheiden können. Die aktuellsten und umfangreichsten Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie dem Internet.
Die Voraussetzung zur Errichtung einer Richtfunkverbindung sind:
- Direkte Sichtverbindung zwischen den zu verbindenden Standorten.
- Montagemöglichkeit der Antennen und Funktechnik.
- Strom und Datenanschluss in entsprechender Nähe der Sendeantenne/n (abhängig von eingesetzter Technik).
- Wetterfeste Unterbringungsmöglichkeit für die empfindlichen, aktiven Teile der Sendeanlagen, ebenfalls in entsprechender Nähe.
Anmietung externer Kabelstrecken
Die Voraussetzung zur Anmietung einer Kabelstrecke sind:
- Die anfallenden Einrichtungs- und Mietgebühren müssen durch die Hochschuleinrichtung getragen werden, welche die Leitung benötigt.
- Strom- und Datenanschluss in der Nähe des Übergabepunktes zum externen Anbieter.
Anschluss von Studentenwohnheimen
Für Studentenwohnheime besteht die Möglichkeit an das Hochschulnetz angeschlossen zu werden. Die entstehenden Kosten, für Installationsarbeiten etc., auch im Bereich der Hochschulgebäude, tragen die Wohnheime, wenn die Installationen speziell für die jeweiligen Nutzer durchgeführt werden müssen.
Der Betrieb und die Verantwortung der Funkstrecken unterliegt den Wohnheimen/Studenten als Eigentümer und Nutzer der Anlagen.
Das IT Center stellt den Zugang zum Hochschulnetz unter Voraussetzung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen Gebäudenetz zur Verfügung, soweit dies technisch möglich ist.