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Aufzeichnung in Zoom

Aufzeichnung in Zoom

Information

 

Rechtlicher Hinweis

Die Aufnahme in Bild und Ton ist grundsätzlich nur mit der Einwilligung der Betroffenen zulässig. Aufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen könnten eine Straftat nach §201 StGB, die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, nach §201a StGB, die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, und/oder einen Verstoß gegen §33 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) darstellen. Auch die Weitergabe einer Bildaufnahme ist grundsätzlich nur nach vorheriger Einwilligung zulässig. Nur die vorherige Einwilligung für die erste Anfertigung der Bildaufnahme genügt nicht als Zustimmung für die spätere Weitergabe. Auch die Aufnahme und Weitergabe von Untertiteln bedarf der Einwilligung.

Dieser Seite enthält Informationen zur Aufnahme-Funktion in Zoom.

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung durch Moderator*innen bzw. Hosts darf nur mit vorheriger Einwilligung der Teilnehmenden erfolgen.

Wird eine Aufzeichnung gestartet, erscheint ein deutlicher Hinweis in der linken oberen Ecke des Zoom-Fensters.

Zusätzlich weist eine automatische Stimme zu Beginn auf die laufende Aufzeichnung hin. Im Teilnehmer*innen-Menü wird außerdem angezeigt, wer aktuell aufzeichnet. 

Nur wenn das Aufzeichnen-Symbol im Meeting sichtbar ist, wird die Konferenz aufgezeichnet. 

Screeshot der Zoom-Oberfläche. Auf dem Screenshot ist die Liste von Teilnehmenden und ein Symbol abgebildet, das die Aufzeichnung signalisiert.

 

zuletzt geändert am 09.10.2025

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