Sie befinden sich im Service: Zoom

Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise

Information

Die RWTH Aachen University nutzt Zoom X, eine speziell für den europäischen Raum bereitgestellte Version von Zoom. Nach aktuellem Stand werden bei Zoom X sämtliche Daten auf Servern innerhalb der Europäischen Union verarbeitet, was ein höheres Datenschutzniveau gewährleisten soll. Die RWTH hat mit dem Anbieter von Zoom X eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (Data Processing Agreement, DPA) abgeschlossen. Diese Vereinbarung verpflichtet den Dienstleister zur Einhaltung der europäischen Datenschutzstandards.

Bitte beachten Sie dennoch:
Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Zoom X trägt die RWTH keine Verantwortung, da der Dienst außerhalb des direkten Einflussbereichs der Universität betrieben wird. Über den konkreten Umgang mit Ihren Daten informiert Sie der Anbieter von Zoom X auf dessen offizieller Webseite. Stellungnahme von Zoom zur DSGVO

Die RWTH nimmt ihre gesetzlichen Verpflichtungen zum Datenschutz sehr ernst. Eine vertrauensvolle Nutzung von Zoom kann jedoch nur gelingen, wenn auch Mitarbeitende und Studierende ihre datenschutzrechtlichen Aufgaben erfüllen. Die vorhergehenden Ausführungen sind nicht Teil einer entsprechenden Informationspflicht nach den Artikeln 13 ff. der Datenschutz Grundverordnung. Sie dienen lediglich der Erläuterung der Funktionsweise. Eine gesonderte Auskunft und Erklärung über die Datenverarbeitung muss von allen Nutzer*innen vor der tatsächlichen Nutzung im Rahmen der Einwilligung erteilt werden. Sie finden die Erklärungen für Lehrende und Studierende auf der RWTH-Webseite:

Die RWTH nimmt eine klare Position bei den Studierendenrechten im Rahmen der Einladung zu Webkonferenzen und Web-Seminaren ein.

  1. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen über Zoom ist freiwillig. Bei einer Weigerung der Nutzung von Zoom können im Zweifelsfall kein Besuch des Lehrangebots und auch keine Bewertung stattfinden. Der Besuch muss dann später nachgeholt werden.
  2. Grundsätzlich kein Klarnamenzwang für Studierende in allen Lehrveranstaltungen.
  3. Grundsätzlich kein Zwang zur Angabe der echten Mailadresse für Studierende in allen Lehrveranstaltungen.
  4. Grundsätzlich kein Zwang zur Registrierung eines Zoom Accounts für Studierende in allen Lehrveranstaltungen.
  5. In allen Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht können Lehrende die Aktivierung der Videoübertragung oder die Verwendung des eigenen Bilds als Avatar durch die Studierenden anordnen. Dies kann zur initialen Anwesenheitskontrolle, stichprobenartig oder durchgängig während der Veranstaltung geschehen.

In Prüfungen gelten andere Regeln. Diese finden Sie in unseren Prüfungs-Handreichungen.

Rechtlicher Hinweis I:

Die Freiwilligkeit der Teilnahme gemäß Punkt (1) und die mit den aus einer Nicht-Teilnahme möglicherweise resultierenden Folgen müssen durch die Lehrenden klar kommuniziert werden. Trotz der Anonymität gemäß der Punkte (2) bis (4) besteht online kein rechtsfreier Raum. Sollten Sie als Studierende die Anonymität für Straftaten missbrauchen, so ist es möglich, Auskunft zu verlangen. Im weiteren Verlauf können etwa straf- und zivilrechtliche Folgen eintreten, wie etwa Schadensersatzzahlungen. Auch kann die Universität selbst Sanktionen verhängen. Dies kann bis zum Ausschluss aus der Universität führen. Als Beispiel dient ein Verfahren, in dem die Politikerin Renate Künast die Auskunft über die Nutzerdaten derjenigen Nutzer von Facebook verlangte, die ihr gegenüber zuvor Beleidigungen auf dieser Plattform geäußert hatten.

Rechtlicher Hinweis II:

Bitte beachten Sie auch, dass das Teilen von anstößigen oder möglicherweise rechtswidrigen Inhalten von keinem Teilnehmenden (TN) hingenommen werden muss.

Rechtlicher Hinweis III:

Vor Beginn des Meetings besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Benutzernamen auswählen. Es besteht keinerlei Verpflichtung, mit dem jeweiligen Klarnamen teilzunehmen. Im Sinne der Datenminimierung empfehlen wir dringend die anonymisierte Teilnahme.

Trotz Anonymisierung ist ein Onlinemeeting kein rechtsfreier Raum. Sollten einzelne Teilnehmende die Anonymität bei strafbaren Inhalten gemäß §185 ff. StGB missbrauchen, so ist es gemäß § 14 Abs. 4 TMG / § 21 TDDDG möglich, Auskunft über die Nutzerdaten von „Zoom“ zu verlangen, um so auch weitergehende Rechte durchzusetzen. 

Im weiteren Verlauf können etwa bei Beleidigungen straf- und zivilrechtliche Folgen eintreten, wie etwa zivilrechtliche Folgen, wie etwa Schadensersatz nach § 823 BGB wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, vgl. § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Auch kann die Universität selbst Sanktionen verhängen. Dies kann bis zum Ausschluss aus der Universität führen

 
 

zuletzt geändert am 16.10.2025

Wie hat Ihnen dieser Inhalt geholfen?

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz