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Lizenzmodelle

Lizenzmodelle

 

Detailinformation

Alle Software-Produkte unterliegen bestimmten Lizenzbedingungen. Dabei gibt es reine Nutzungslizenzen, die im Wesentlichen aus „einem Stück Papier“ bestehen, sowie Lizenzen, die zur Überprüfung der Einhaltung der Lizenzbedingungen technische Methoden einsetzen.

Bei reinen Nutzungslizenzen erkennt der Lizenznehmer durch Unterzeichnen des Vertrages bzw. einfach durch Nutzung der Software die Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Eine technische Kontrolle zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen besteht nicht. Nutzungslizenzen können in unterschiedlicher Ausprägung angeboten werden. Einige der weit verbreiteten Lizenzformen in diesem Bereich sind:

  • Freie Software: Die Software darf – in der Regel unentgeltlich - von jedem genutzt werden, der die Vertragsbedingungen anerkennt.
  • Einzelplatzlizenz: Viele Softwareprodukte müssen für jeden Rechner, auf dem sie zum Einsatz kommen, extra lizenziert werden. Eine Lizenz darf nicht auf mehreren Rechnern genutzt werden.
  • „Concurrent use“-Lizenz: Sie berechtigen zum Einsatz der Software auf beliebigen Dienstrechnern, solange nicht mehr als die gekaufte Anzahl Lizenzen gleichzeitig in Benutzung ist .
  • Campus-, Fakultäts- oder Institutslizenz: Die Software darf auf beliebigen und beliebig vielen Rechnern der vertragsunterzeichnenden Institution (z.B. Universität) eingesetzt werden.

Viele kommerzielle Softwarehersteller setzen Mechanismen ein, welche die vertragsmäßig korrekte Nutzung der Software kontrollieren. Dabei unterscheidet man im Wesentlichen die folgenden Möglichkeiten:

  • Rechnergebundene Lizenz (nodelocked license): Die Software wird für einen bestimmten Rechner lizenziert und ist an diesen mittels einer Hardware-ID gebunden.
  • Benutzergebundene Lizenz (named user license): Die Software ist an einen bestimmten Benutzernamen gebunden und kann von jedem beliebigen Dienstrechner von genau diesem Benutzer genutzt werden.
  • Netzwerklizenz (floating license, concurrent use license): Die Software wird für eine bestimmte Anzahl gleichzeitiger Aufrufe lizenziert. Die Art des Rechners/Betriebssystems ist dabei in der Regel nicht festgelegt.
 

Besonderheit von Netzwerklizenzen

Die Verfügbarkeit von Netzwerklizenzen ist besonders im Umfeld von wissenschaftlichen Anwendungspaketen oder Programmierhilfsmitteln zu finden, die an der RWTH in großem Umfang eingesetzt werden.

Da Netzwerklizenzen nicht an bestimmte Systeme gebunden sind, erfolgt die technische Überwachung der Anzahl gleichzeitiger Aufrufe durch sogenannte Lizenz-Server. Auf diesen läuft für jede entsprechend konfigurierte Software ein Prozess, dem Anzahl und ggf. weitere Randbedingungen der jeweiligen Software-Pakete bekannt sind. Zu diesem Prozess baut die Anwendungs-Software zur Laufzeit eine Verbindung auf, um – kryptographisch geschützt – die Freigabe zur Ausführung zu erhalten. Wenn die Anzahl der gleichzeitigen Benutzungen hierdurch die vertraglich vereinbarte Anzahl überschreitet wurde, bekommt der Nutzer die Meldung, dass derzeit alle Lizenzen in Gebrauch sind.

Netzwerklizenzen haben gegenüber den anderen Lizenzformen den Vorteil größtmöglicher Flexibilität. Die Software kann auf beliebig vielen Rechnern installiert werden, einzige Voraussetzung ist eine Netzwerkverbindung zum Lizenz-Server. Einige Softwareprodukte bieten zusätzlich die Möglichkeit, sich Netzwerklizenzen auszuleihen und für eine bestimmte Anzahl von Tagen offline nutzen zu können. In diesem Fall kann man die Software auch nutzen, ohne permanent mit dem Lizenz-Server verbunden zu sein.

zuletzt geändert am 27.03.2023

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