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Wichtige Hinweise zur Nutzung von Telefonendgeräten

Wichtige Hinweise zur Nutzung von Telefonendgeräten

Detailinformation

Hinweis zur Regelausstattung je Büro

Es muss mindestens ein Telefonendgerät (Tischtelefon) pro Büroraum aufgestellt und angeschlossen sein. Dies ist Voraussetzung, auch wenn nutzerseitig nur die Softphone-Telefonie genutzt wird.

Hintergrund: Das IT Center bietet mit dem Angebot von Tischtelefonen und Softclients eine breit aufgestellte Möglichkeit zur Telekommunikation. Aus Sicherheitsgründen hat die RWTH Aachen entschieden, dass je Büro ein Tischtelefon aufgestellt sein muss, damit zum Beispiel bei Bedarf Rettungskräfte über die 110, 112 oder die 113 (Hochschulwache) angerufen werden können. 

Durch die Telefonendgeräte und entsprechender Konfigurationen werden die ständige Betriebsfähigkeit, Sicherheit und die Erreichbarkeit sichergestellt. Ist beispielsweise ein Arbeitsrechner aus oder befindet sich in einem Update, so ist jedes Büro in dringenden Fällen telefonisch erreichbar. Das IT Center empfiehlt mehr als ein Telefonendgerät je Büro, damit über die Anzahl der Geräte eine gewisse Redundanz besteht, falls kurzfristig ein Gerät ausfallen sollte. 

 

Hinweis zum Ausstecken von Telefonendgeräten und Büroswitches

Die neu aufgestellten Tischtelefone vom Typ Cisco müssen auf den jeweiligen Tischen belassen werden. Die Tischtelefone und Kabel dürfen Sie NICHT aus der Anschlussdose bzw. dem Switch ausstecken, dies gilt auch für Feiertage und Urlaubszeiten. 

Hintergrund: Das IT Center hat einen Versorgungsauftrag und ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Betrieb der Telekommunikations-Anlage (TK-Anlage). Die Telefonendgeräte müssen gewartet und die Software aktualisiert werden. Dafür muss eine Erreichbarkeit gewährleistet sein. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Telefonendgeräte durch das eigenmächtige An- und Abstecken beschädigt werden können! In diesem Fall können wir leider keinen kostenneutralen Ersatz liefern. 

Zusätzlich möchten wir Sie darum bitten, keine Geräte in der jeweiligen Räumlichkeit umzustellen oder gar aus dieser zu entfernen.

Es gibt eine detaillierte Dokumentation über die Standorte der einzelnen Telefonendgeräte. Diese benötigt das IT Center, um im Supportfall möglichst schnell reagieren zu können. Diese Dokumentation liegt außerdem der Hochschulwache (113) vor, um beispielsweise bei einem Notruf den Rettungskräften Auskunft zu erteilen, von welchem Standort dieser abgesetzt wurde. 

Sprechen Sie gerne Ihren Netzansprechpartner an, falls ein Umzug  der Geräte erforderlich ist und kontaktieren Sie bei jeglichen Störungen das ServiceDesk, damit ein entsprechender Auftrag für das IT Center erstellt wird (Elektronischer Telefonantrag).

 

Hinweis zum Besitzstand der Telefonendgeräte

Für die Verwaltung der Telefonendgeräte ist das IT Center verantwortlich. Bei der Netzerneuerung erfolgt eine Ersatzbereitstellung 1:1 entsprechend des bisherigen Bestandes. Der bisherige Bestand der veralteten Endgeräte wird abgebaut. Die Ersatzbeschaffung für die gesamte RWTH Aachen ist durch einen Finanzierungsantrag und die Zusage des Landes NRW abgedeckt. Die Nutzenden werden also bei der Neuausstattung (1:1) nicht finanziell belastet. 

Die Kompensation für gegebenenfalls in der Vergangenheit selbst finanzierte Endgeräte oder aktuellen Minderbedarf an Telefonendgeräten ist nicht möglich.

Auch wenn weniger Telefonendgeräte gewünscht oder erforderlich sind, entstehen Kosten für die Nutzung von Geräte-Lizenzen.

Bei Mehrbedarf sind nutzerseitig die Mehrbedarfskosten zu tragen. Bezahlt wird nicht das Endgerät selbst, sondern die Bereitstellung. Diese umfasst das Endgerät inkl. Lizenz und Ersatz im Falle eines defekten Endgerätes. 

Der Verlust von Endgeräten ist durch die jeweilige Einrichtung finanziell auszugleichen (Wiederbeschaffungswert).

zuletzt geändert am 02.11.2023

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